Bußgelder für Verkehrsübertretungen: Bußgelder für Verkehrsübertretungen wie zu schnelles Fahren sind im Ausland fast immer teurer als in Deutschland. In vielen EU-Ländern darf man Außerorts nur 90 km/h oder auf Autobahnen nur 120 km/h fahren. Bei Verkehrsverstößen im Ausland muss normalerweise sofort das Bußgeld oder eine Kaution bezahlt werden. Ansonsten kann der Führerschein oder gar das ganze Fahrzeug einbehalten werden. Grund: Die ausländischen Bußgelder können nicht in Deutschland einkassiert werden - eine Ausnahme sind österreichische Bußgelder. 2007 wird es allerdings noch eine EU-einheitliche Regelung geben. In vielen europäischen Ländern ist die Lichtpflicht auch am Tag bereits Wirklichkeit. Wer dort mit seinem Auto Urlaub macht oder diese Länder im Transit benutzt, ist gut beraten, die Beleuchtung seines Fahrzeugs entsprechend anzupassen. Lichtpflicht auch am Tag: Eine Lichtpflicht auch tagsüber gibt es in Österreich, Italien, Kroatien, Slowenien, in den skandinavischen und baltischen Staaten, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Island, Estland, Lettland, sowie teilweise in Ungarn (Außerorts) und in Polen, Litauen, Slowakei, Tschechien (im Winter). Zahlreiche nationale Tagfahrten mit Licht-Studien bestätigen, dass jährlich europaweit knapp zwei Millionen Verkehrsunfälle durch das Einschalten des Abblendlichtes am Tag vermieden werden können. Technisch ist der Einsatz des permanent eingeschalteten Abblendlichts kein Problem. Seine Leuchten brauchen nicht öfter als herkömmliche Lampen ausgewechselt werden. Auch die nachträgliche Montage zusätzlicher Scheinwerfer für das Tagfahren mit Licht wird von jedem Kfz-Meisterbetrieb problemlos durchgeführt. Lampenbox garantiert Sicherheit: In Frankreich, Spanien, Holland und in fast allen osteuropäischen Ländern ist das Mitführen von Ersatz-Lampen für alle Autofahrer Pflicht. Denn schon der Ausfall eines Lämpchens kann die Sicherheit nicht nur nachts erheblich gefährden. Funktioniert zum Beispiel der linke vordere Blinker nicht, kracht es in der Regel auch am Tag mit oftmals verheerenden Folgen. Außerdem sind diese Lampenboxen meist zusätzlich mit den gängigen Flachsicherungen ausgestattet. Warnweste ist Pflicht: Sie gehört ohne Wenn und Aber in jedes Auto. Die gelbe oder orangefarbene Warnweste mit dem amtlichen Zeichen EN 471. Vor allem Autofahrer, die ihren Urlaub in südlichen Gefilden verbringen wollen, müssen eine solche reflektierende Weste in Österreich, Italien, Spanien und Portugal an Bord haben und im Falle einer Panne diese beim Verlassen des Fahrzeugs unbedingt tragen. Grundsätzlich gilt, dass bei jeder Fahrt ins Ausland ein Nationalitätskennzeichen am Fahrzeug angebracht sein muss. Nationalitätskennzeichen: Eine Ausnahme sind Fahrten innerhalb der Europäischen Union, wenn das Fahrzeug mit Euro-Kennzeichen ausgestattet ist. In diesem Fall ist nach EG-Verordnung kein separates Länderkennzeichen mehr nötig, da das Länderkürzel bei den Euro-Kennzeichen schon im Kennzeichen integriert ist. Diese Regelung gilt auch für Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz. Grüne Karte auf jeder Tour: Die „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“, besser bekannt unter der Bezeichnung „Grüne Karte“, bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Auto Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Außerdem enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Anhand der Grünen Karte kann der deutsche Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse einer Regulierungshilfe im Gastland nennen. In allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz, Island, Norwegen und Andorra ist für die Einreise keine Grüne Karte erforderlich. Das Autokennzeichen reicht stattdessen als Versicherungsnachweis aus. Dennoch empfehlen die Experten der Kfz-Innung, die Grüne Karte auf jeder Autoreise ins Ausland mitzunehmen. |