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Länder und Reisebestimmungen für Haustiere (Änderungen vorbehalten) Hier findet Ihr die neuesten Informationen zum Reisen, Tierschutz und Tierrecht: http://www.anwalt.org/tierrechte/ Arabische Emirate | Einfuhr ist nur via Cargo (im klimatisierten Frachtraum) möglich. Keine Quarantäne, die Ankunft muss jedoch avisiert werden zur tierärztlichen Begutachtung. Für Katzen und Hunde (mindestens 16 Wochen alt) wird Microchip, Tollwutimpfung (mind. 30 Tage bis max. 1 Jahr alt) und Gesundheitszeugnis benötigt (EU-Heimtierpass mit Unterschrift und Stempel am besten des Veterinäramtes) sowie eine Einfuhrerlaubnis des Ministeriums für Landwirtschaft und Fischerei (kostenpflichtig). Die Einleitung der Genehmigungsprozedur erfolgt per Fax mit Übermittlung der im EU-Heimtierpaß dokumentierten Bescheinigungen des Tierarztes vor Anreise. Ausführliche Info (auch für die Ausfuhr und Re-Import, beispielsweise wenn Sie in den Emiraten arbeiten und nach dem Urlaub zurückkehren) finden Sie hier in englischer Sprache. | | Bulgarien |
Indien | Impfungen, amtliches Gesundheitszeugnis. Mehr Info über Haustiere nach Indien unter nebenstehendem Link inkl. Konsulat-Adressen (engl.) http://indembassybern.ch/import.html Domestic pets like dog, cat, birds, etc. can be brought in by tourists of whether foreign or Indian origin but import of animals or birds is governed by strict health certificate regulations, which should be fulfilled.Clearance of one dog and other domestic pets, like cats and birds in a limited number may be allowed without Import Trade Control restrictions on furnishing the following health certificate to the customs authorities:A health certificate from a veterinary officer authorised to issue a valid certificate by the Government in the country of export to the effect that the dog imported is free from Aujossky’s disease, Distemper, Rabies, Leishmaoiasis and Leptospirosis and in the case of cats from Rabies and Distemper.In the case of import of dogs and cats originating from countries where Rabies infection is known to exist, health certificate containing a record of vaccination, vaccine used, brew of the vaccine and the name of the production laboratory and to the effect that the dog/cat was vaccinated against Rabies more than one month, but within 12 months prior to actual embarkation with nervous tissue vaccine or within 36 months with chicken embryo both the vaccines having previously passed satisfactory potency tests.In the case of parrots, a certificate to the effect that the parrots were subjected to a compliment fixation test of psittacosis with negative results within 30 days prior to actual embarkation. | Indonesien | Tollwutimpfung, Gesundheitszeugnis, Einfuhrgenehmigung und Benachrichtigung der zuständigen Quarantäne-Behörde 2 Tage vor Einreise. REQUIRED DOCUMENTS FOR ANIMAL TRANSPORTATION TO/FROM INDONESIA IMPORTATION OF PET ANIMALS (DOGS, CATS, MONKEYS) Rabies Vaccination Certificate issued by an authorized government veterinary surgeon or private veterinary practitioner in the country of origin. Health Certificate issued by Animal Quarantine Office at the place of departure or an authorized government veterinary surgeon. Letter of recommendation for importation issued by Provincial Veterinary Services at place of destination. Import permit issued by Directorate of Animal Health, Directorate General of Livestock Services. Notify the Animal Quarantine Office 2 days before departure and submit application for quarantine inspection. | Italien | Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. Ergänzend gilt: Maulkorb und Leine sind mitzuführen. | Israel | Pet dogs, cats, birds, rabbits, and rodents which are not considered wildlife, up to two of each type, accompanied by their owners, are exempt from a Veterinary Import Permit provided that a. A Veterinary Health Certificate, issued by a government veterinary officer in the country of origin within 7 days prior to export is attached, stating that the animals were examined, found healthy, free from infectious and contagious diseases, and that a declaration has been received from the owner stating that the animals have been in his/her possession for at least the last 90 days. b. An international certificate of vaccination stating t hat the dogs or cats have been vaccinated against rabies, not more than a year and not less than a month prior to shipment to Israel*. c. Dogs and cats, younger than 3 months will not be admitted. Following details of every import of animals must be notifies to the Ramla Quarantine Station at least 48 hours prior to arrival to Israel, Fax No. 972-8-9229906: owner, animal species, age, flight No. and approximate time of arrival. Animals arriving in good health and properly certified will generally not be quarantined. Weitere Info unter: http://ozar.mof.gov.il/customs/eng/pets.htm | Japan | Japan ist ein Inselstaat. Unter Einhaltung bestimmter Fristen (mindestens 40 Tage) und Formalitäten müssen Haustiere vor der Einreise nach Japan beim Animal Quarantäne Service schriftlich angemeldet werden.http://www.maff.go.jp/aqs/english/contactus.html Nach Ankunft erfolgt eine Inspektion. Wenn Sie mit Katze oder Hund nach Japan reisen, unterscheidet man zwischen der Herkunft von Tollwutfreie Länder - http://www.maff.go.jp/aqs/english/animal/dog/import-free.html#designated (Taiwan, Island, Irland, Schweden, Norwegen, Großbrittanien und Nordirland, Australien, Neuseeland, Fiji, Hawaii oder Guam) und solchen, in denen Tollwut bereits vorgekommen ist (neben Deutschland fast alle anderen europäische Länder). Für diese gelten ähnliche Anforderungen wie beim U.K. Pet Travel Scheme, d.h. Identifikationspapiere, Mikrochip, Tollwutimpfung mit Bluttest sowie eine Wartezeit von 180 Tagen. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind ist die Quarantänezeit innerhalb von 12 Std. beendet. Wenn lediglich die 180 - Tage Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, muss das Tier nach Ankunft in Japan die Quarantänezeit beim Animal Quarantäne Service (das Tier kann jedoch besucht werden) fortsetzen. Informieren Sie sich bitte hier über die aktuellen Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen nach Japan (engl.):http://www.maff.go.jp/aqs/english/animal/dog/import-other.html | Kanada
| Für Hunde älter als 3 Monate Tollwutimpfung mit Bescheinigung in englisch oder französisch ( EU-Heimtierausweis), keine Wartefrist. Jüngere Tiere müssen noch nicht geimpft sein. Über die aktuellen Einreisebestimmungen nach Kanada für Haustiere und Tiere aller Art informieren Sie sich bitte unter nebenstehendem Link (engl.). Hunde: http://www.inspection.gc.ca/english/anima/imp/petani/canine.shtml | Kroatien | EU-Heimtierausweis. Es gelten die EU-Regelungen. | Kuba | Für Katzen, Hunde, Vögel und Fische wird ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland verlangt. Für Hunde wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat benötigt. Alle Zertifikate müssen ins Spanische übersetzt und vom Kubanischen Konsul im Herkunftsland ausgestellt werden. Jedes Tier muss maximal für 2 Wochen in Quarantäne. | Littauen - Lettland | Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. | Malta | Pet Travel Scheme wie GB, Irland, d.h. mind. 6 Monate vor Einreise mit Bluttests beginnen. Details in engl. unter nebenstehendem Link. Die Einfuhr von als gefährlich eingestuften Hunderassen wie Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dog Argentino und Fila Braziliero ist verboten. |
Malaysia | Einreisegenehmigung vor Ankunft erforderlich. Bestimmte Hunderassen sind ausgeschlossen. Ausser aus United Kingdom, Irland, Schweden, Australien, Neuseeland, Singapore, Japan, Sabah, Sarawak, Labuan und Brunei müssen Hunde und Katzen für mindestens 7 Tage in Quarantäne. Einzelheiten und Importformulare des nebenstehenden Links Malaysian Airlines unterhält ein komfortables Animal Hotel in Kuala Lumpur. http://www.maskargo.com/animalhotel/content.php?s=services&p=import | Marokko | Mikrochip empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Abreise und internationales Gesundheitszeugnis ( EU-Heimtierpass) nicht älter als 30 Tage vor Abreise. Kopie des Impfausweises und des Gesundheitszeugnisses ist vor Abreise zur Beglaubigung an das nächste Konsulat zu senden (kostenpflichtig). | Mazedonien | Vor der Einfuhr von Haustieren nach Mazedonien, muss ein EU-Heimtierausweis auf das Haustier ausgestellt werden. Dazu ist jeder niedergelassene Tierarzt berechtigt. Außerdem muss das Tier eindeutig zu identifizieren sein. Dies kann entweder durch einen Chip oder durch eine gut lesbare Tätowierung gewährleistet werden.
Das Tier muss vor der Einreise gegen Tollwut geimpft werden. Dabei muss die Tollwutschutzimpfung mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt sein und darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Zudem muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vor der Einreise nach Mazedonien ausgestellt werden. Tollwutimpfung - Prüfen des Impferfolges gegen Tollwut durch Titerbestimmung, Mindesthöhe 0,5 lU/ml Serum. Zwischen Impfung und Titerbestimmung wird ein Abstand von 4 Wochen empfohlen. Mit der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten bis zur möglichen Einreise. | Neuseeland | Vorbereitungen mind. 6 Monate vor Abreise. Pet Travel Scheme wie Grossbritannien sowie Quarantäne abhängig vom Herkunftsland. http://www.newzealandnow.govt.nz/nz/article/can-i-bring-my-pets-into-new-zealand-and-what-does | Norwegen | Langfristige Reisevorbereitung wg. der Blutuntersuchung, außer diese wurde bereits einmal vorgenommen. Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Ländern der EU (außer Schweden): 1. Kennzeichnung: Das Tier muss mittels eines Mikrochip oder einer gut lesbaren Tätowierung zu identifizieren sein. Falls der Mikrochip nicht dem üblichen Standart entspricht (ISO-Norm 11784, Anhang A ISO-Norm 11785), muss der für das Tier Verantwortliche bei jeder Kontrolle die zum Ablesen des Mikrochip notwendige Lesegerät zur Verfügung stellen. Die ID-Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung vorgenommen sein. 2. Tollwutimpfung und Antistofftiter: Das Tier muss mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO Standard) gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Tollwutimpfung und, falls notwendig, die Nachimpfung muss im Einklang mit den Empfehlungen des Produzenten ausgeführt worden sein, und die Impfung muss gültig sein *). Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss nachgewiesen werden. In einer Blutprobe von Hund und Katze (gilt nicht für Frettchen) muss der Antikörperspiegel festgestellt werden. Die Blutprobe muss vom Tierarzt mindestens 120 Tage nach der letzten Impfung und vor dem Auslaufdatum der Impfung entnommen werden. Die Untersuchung muss von einem dazu von der EU autorisierten Laboratorium ausgeführt werden. Diese Analyse braucht bei Tieren, die nach der Erstimpfung jeweils in den vorgeschriebenen Interwallen regelmäßig nachgeimpft sind, nicht wiederholt zu werden. Liste zugelassener Labors für die Bestimmung des Antikörpertiters: http://ec.europa.eu/old-address-ec.htm Weder eine Tollwutimpfung noch der Nachweis des Antikörperspiegels sind für Hunde, Katzen und Frettchen, die direkt aus Grossbritannien oder Irland nach Norwegen verbracht werden, erforderlich.Ungeimpfte Jungtiere aus anderen Ländern als Grossbritannien und Irland können nicht nach Norwegen verbracht werden, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige norwegische Behörde vorliegt. 3. Behandlung gegen Bandwurmbefall (Echinokokkose): Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis eines Bandwurmmittels, das z.B. Praziquantel enthält, frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden.Die Bandwurmbehandlung ist nicht notwendig bei Frettchen oder bei Hunden und Katzen, die in den letzten 12 Monaten Norwegen, Schweden und Finnland nicht verlassen haben. 4. Heimtierausweis: Das Tier muss von einem Ausweis begleitet werden, nach welchem das Tier zu identifizieren ist, der von einem von der dafür zuständigen Behörde ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und der Tollwutimpfungen, Antikörperwerte und Bandwurmbehandlungen bescheinigt. 5. Grenzkontrolle: Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Ländern (ausser Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen zusammen mit den für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone). * Die Erstimpfung gegen Tollwut ist als gültig anzusehen, wenn die Vollendung des Impfprogrammes mindestens 21 Tage zurückliegt. Eine Nachimpfung ist vom Tage der Wiederimpfung, wenn diese innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgeführt wurde, als gültig anzusehen. Kann eine tierärztliche Bescheinigung für die vorige Impfung nicht beigebracht werden, ist die Nachimpfung als Erstimpfung an zu sehen. Gefährliche Hunde: Unter gefährlichen Hunden sind Hunde oder Hundetypen zu verstehen, die besonders agressiv, kampfwillig und ausdauernd sind und die aufgrund dieser Eigenschaften gefährlich für Menschen und Tiere sind. Das Halten, Züchten und Einführen gefährlicher Hunde sind verboten, ebenso die Einfuhr von Sperma oder Embryos gefährlicher Hunde. Hunde der folgenden Typen sind als gefährlich anzusehen, ebenso Kreuzungen aus einer oder mehrerer dieser Rassen, ohne Rücksicht auf die Anteile der jeweiligen Rassen: Pitbullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila brasileiro, Toso inu, Dogo argentino Als gefährlich sind ausßerdem Hunde oder Hundetypen anzusehen, die aus einer Kreuzung von Hund und Wolf hervorgegangen sind, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Wolfanteil. | Polen | Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. | Rumänien | Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. | Russ.Förderation | Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage. Hund und Katze benötigen außerdem eine in einem Impfpass eingetragene gültige Tollwutschutz-Impfung. | Schweden | Seit Juli 2004 sind vorgeschrieben: ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder eine deutlich erkennbare Tätowierung. Impfung gegen Tollwut entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat.Antikörpertest, der frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung erfolgt sein muss.Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt frühestens 10 Tage vor der Einfuhr. Dokumentation in Form eines Passes, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.Sollten Sie Fragen zu den aufgeführten Bestimmungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping. Telefonzeiten für Hunde- und Katzenanfragen: Montag – Freitag 9.30 – 11.30, 13.00 – 15.00 Uhr Telefon-Durchwahl: +46-36-15 55 33 Bitte beachten Sie auch, dass in Schweden teilweise andere Sitten für den Umgang mit Hunden herrschen. Hunde werden in der Regel an der Leine geführt, Hundekot wird entfernt. Statens Jordbruksverk, SJV Smittskyddsenheten 551 82 Jönköping, T. +46-36-15 50 00, F. +46-36-15 08 18, jordbruksverket@sjv.se | Schweiz | Entsprechend EU-Regelung. Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt sein. Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich. Werden mehr als 3 Tiere eingeführt oder sind die Tiere unbegleitet, so ist eine grenztierärztliche Untersuchung erforderlich. Ohne Tollwutimpfzeugnis dürfen Hunde und Katzen im Alter bis zu 3 Monaten eingeführt werden, wenn sie von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis begleitet sind, aus welchem auch das Alter des Tieres hervorgeht. Beim Durchreiseverkehr mit der Bahn oder im Luftverkehr ohne Zwischenaufenthalt ist kein Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist verboten. Dies gilt nicht bei Kurzaufenthalt oder Ferien in der Schweiz. |
Serbien-Montenegro | Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis sind erforderlich. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf bezüglich der Tollwutimpfung nicht älter als 6 Monate sein. Beide Bescheinigungen müssen im internationalen Impfpass eingetragen sein. | Singapur | ISO-kompatibler Mikrochip, 4 Wochen Quarantäne (außer Hunde und Katzen aus United Kingdom, Irland, Australien, Neuseeland). Für mehr Info inkl. Leben mit Haustier in Singapur sowie nützliche weiterführende Links (alle in engl.). unter nebenstehendem Link. http://www.entersingapore.info/expat-lifestyle/livingpets.php | Slowakei | Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. | Slowenien | Neue EU-Einreisebestimmungen. Ergänzend gilt: Leinenpflicht für Hunde besteht auf allen öffentlichen Flächen, Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Mitnahme von Hunden in die meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte und Restaurants ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Führhunde für Invaliden, denen der Eintritt in alle Gebäude und Verkehrsmittel gestattet ist. Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht für diese Hunde nicht. | Thailand | Haustiere nach Thailand: gültig für Hunde und Katzen. Impfung gegen Tollwut und Leptospirose, amtliches Gesundheitszeugnis (s. auch Heimtierpass), Identifikation. Die kostenpflichtige Einfuhrerlaubnis wird gegen Vorlage der Papiere bei Ankunft am Flughafen erteilt. Bei einem Aufenthalt von weniger als 6 Monaten werden die Kosten erlassen, Sie müssen jedoch bis zur Ausreise eine entsprechende Kaution hinterlegen. Mehr Info bei den Thailändischen Konsulaten: http://www.thaiembassy.org/index.php | Türkei | Vor einer vorübergehenden Einreise zusammen mit dem Tierhalter sind Hunde, die älter als 3 Monate sind, mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose sowie gegen Tollwut und Katzen gegen Tollwut geimpft sein. Diese Impfungen müssen im Impfpass des Tieres eingetragen sein. Die Immunitätsdauer zuvor im Impfpass eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein. Für die Tiere muss bis 15 Tage vor Einreise ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ausgestellt und bei der Einreise in die Türkei den Amtstierärzten am Zoll vorgelegt werden. | Tschechische Republik | Neue EU-Einreisebestimmungen. Ergänzend gilt: Leinen– und Maulkorbpflicht werden von gemeinden bzw. Städten in Ortsverordnungen geregelt. | Ukraine | Für die Einreise mit Haustieren in die Ukraine gilt, dass alle Tiere gegen Tollwut geimpft sein müssen. Die Tollwutschutzimpfung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Außerdem muss ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis mitgeführt werden. Sowohl das Gesundheitszeugnis als auch die Impfbescheinigung über die Tollwutschutzimpfung müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Beide Bescheinigungen dürfen bei der Einreise nicht älter als acht Tage sein.
Zusätzlich muss ein EU-Heimtierausweis auf das Tier ausgestellt werden und das Tier muss durch einen Chip/Tätowierung eindeutig zu identifizieren sein. | Ungarn | Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen
Besondere Hunderassen sind von der Einreise ausgeschlossen. Dazu gehören der Bandog, Fila Brasiliero, die Argentinische Dogge, die Bordeaux Dogge, der Bullmastif, der Tosa-Inu, der Staffordshire-Bullterrier, der Amerikanische Staffordshire-Terrier und der Bullterrier. Diese Hunde können allerdings eingeführt werden, wenn sie kastriert sind.. Zusätzlich gilt: In Ungarn gilt für Hunde Leinenpflicht auf allen öffentlichen Plätzen. In öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein Maulkorb angelegt werden. | USA | Aktuelle Reisebestimmungen USA für sämtliche Arten von Haustieren finden Sie unter nebenstehendem Link in englischer Sprache (bei Übersetzungsproblemen rufen Sie uns bitte an, wir helfen). Nachfolgend Überblick für Hunde, Katzen, Vögel (Stand 12/2005): Bis zu 2 Vögel pro Besitzer dürfen in die USA verbracht werden. Für jeden Vogel muss ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands vorgelegt werden, das maximal 30 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Die Vögel müssen maximal für 30 Tage in einer Isolierstation des US Department of Agriculture (USDA) in Quarantäne. USDA-Isolierstationen gibt es nur an den Flughäfen Los Angeles, Miami, und New York JFK. Plätze müssen im Voraus reserviert werden. Nähere Informationen sollten bei einem amerikanischen Konsulat oder bei Veterinay Services (VS) - APHIS (Tel: (301) 734 83 64. Fax: (301) 734 47 04) eingeholt werden. Hunde und Katzen benötigen ein Gesundheitszeugnis mit dem Eintrag, dass sie frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sind. Für Hunde im Alter von über 12 Wochen muss in einem Impfzertifikat eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde. Das Impfzertifikat muss von einem behördlich berechtigtem Tierarzt ausgestellt sein und es muss den Hund genau identifizieren. Anmerkung: Der EU-Heimtierpssß enthält hierfür Seiten in deutscher und englischer Sprache! Ausnahme: sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen und spätestens 10 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und an dem es 30 Tage eingesperrt verbleiben muss. Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen im Alter unter 12 Wochen können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen; die Tollwutimpfung muss dann in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss verbleiben. http://www.cdc.gov/ncidod/dq/animal/index.htm |
Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi Dubai | Einfuhr ist nur via Cargo (im klimatisierten Frachtraum) möglich. Keine Quarantäne, die Ankunft muss jedoch avisiert werden zur tierärztlichen Begutachtung. Für Katzen und Hunde (mindestens 16 Wochen alt) wird Microchip, Tollwutimpfung (mind. 30 Tage bis max. 1 Jahr alt) und Gesundheitszeugnis benötigt (EU-Heimtierpass mit Unterschrift und Stempel am besten des Veterinäramtes) sowie eine Einfuhrerlaubnis des Ministeriums für Landwirtschaft und Fischerei (kostenpflichtig). Die Einleitung der Genehmigungsprozedur erfolgt per Fax mit Übermittlung der im EU-Heimtierpaß dokumentierten Bescheinigungen des Tierarztes vor Anreise. Ausführliche Info (auch für die Ausfuhr und Re-Import, beispielsweise wenn Sie in den Emiraten arbeiten und nach dem Urlaub zurückkehren) finden Sie hier in englischer Sprache. http://archive.gulfnews.com/uaessentials/residentsguide/getting_started/10094799.html | Zypern | |
Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. | _______________________________________________________________________________________________
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