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Körordnung der Freien Tibet Terrier Gemeinschaft Bayerns
 

FTTGB Grundsatz: Die Körordnung der Freien Tibet Terrier Gemeinschaft dient der Förderung der planmäßigen Zucht der Rasse der Tibet Terrier gemäß gültigem Standard. Durch die Körung wird eine Auslese der Zuchttiere getroffen, die in ihrem Wesen und ihrem Exterieur zur Erhaltung und Förderung der Rasse am besten geeignet erscheinen. Alle Tibet Terrier mit zuchtrelevanten Mängeln werden von der Zuchtverwendung ausgeschlossen. Durch diese Auslese, soll die Häufung positiver Merkmale und die Verringerung negativer Merkmale, laut dem gültigen FCI Rassestandard für Tibet Terrier bei der Freien Tibet Terrier Gemeinschaft Bayerns erreicht werden. Die Körordnung ist neben der Zuchtordnung für alle Züchter der FTTGB verbindlich.  

Anhang 1 zur  Körordnung beinhaltet die Richtlinien zur Durchführung der Zuchttauglichkeitsprüfung.

FTTGB Zuchttauglichkeitsprüfung für Tibet Terrier: Zuchttauglichkeitsprüfungen werden mindestens 2 x mal pro Jahr durchgeführt, wobei jeweils mindestens 3 Hunde gemeldet sein müssen. Zeit und Ort der Zuchttauglichkeitsprüfung sowie Körleiter werden spätestens 6 Wochen vor dem Termin bekannt gegeben.

FTTGB Körkommission: Die jeweilige Körkommission besteht aus den Körleiter und einem vom FTTGB zugelassenen Zuchtrichter oder einem Spezialzuchtrichter. Dies sind die Ansprechpartner bei alle Fragen die der Körung betreffend. Dazu gehören: Einladung des Zuchtrichters, Kontrolle der Zulassungsvoraussetzungen, Wesensprüfung auf dem Körplatzes.Evtl. Einsprüche sind an den Körleiter zu richten.

Entscheidungen der FTTGB Körkommission für Tibet Terrier: Die Bezeichnungen des Ergebnisses der Zuchttauglichkeitsprüfung lauten: - uneingeschränkt zuchttauglich oder nicht zuchttauglich mit Begründung. Die Körkommission entscheidet mehrheitlich, wobei das Urteil des Zuchtrichters bezüglich des rassetypischen Erscheinungsbildes nicht überstimmt werden kann. Das Ergebnis der Zuchttauglichkeitsprüfung wird dem Hundebesitzer am Ende der Zuchttauglichkeitsprüfung schriftlich mitgeteilt.

Zuchtausschließende Gründe sind: Gravierender Typmangel, schwerer Wesensmangel, Hodenfehler, Fellfarbe - untypische Behaarung - inkorrekte Haarqualität, Übergrößen, Untergrößen, erheblicher Pigmentverluste, nicht ausreichende Funktionalität des Körperbaues, des Gebisses und andere ererbten Defekte, die bei einer Beurteilung nicht dem FCI Rassestandard für Tibet Terrier entspricht. Die Gründe für das jeweilige Ergebnis werden dem Besitzer des Tibet Terriers auf Anfrage nach Ende der Zuchttauglichkeitsprüfung schriftlich mitgeteilt. Gegen die Entscheidung der Körkommission kann kein Widerspruch eingelegt werden. Dessen Entscheidung ist endgültig!

Eine Wiederholung der Zuchttauglichkeitsprüfung ist ausgeschlossen.

Anmeldung: Die Anmeldung zur Zuchttauglichkeitsprüfung der FTTGB erfolgt spätestens 3 Wochen vor dem Termin der Zuchttauglichkeitsprüfung per Formblatt beim jeweiligen Körleiter. Die Anmeldeformulare sowie die Formulare für die Gesundheitsuntersuchung sind rechtzeitig beim jeweiligen Körleiter anzufordern.

FTTGB Voraussetzungen zur Teilnahme an der Zuchttauglichkeitsprüfung für Tibet Terrier: Zur Zuchttauglichkeitsprüfung werden nur Tibet Terrier zugelassen, die in das Zuchtbuch der Freien Tibet Terrier Gemeinschaft eingetragen sind und zweifelsfrei identifiziert werden können. Das Mindestalter des Tibet Terriers am Tag der Zuchttauglichkeitsprüfung muss 12 Monate betragen. Kranke, verletzte oder in schlechter Kondition dürfen nicht vorgeführt werden. Läufige Tibet Terrier  Hündinnen sind nicht zur Körung zugelassen. Der teilnehmende Tibet Terrier muss wirksam tollwutschutzgeimpft sein (Impfung nicht älter als 12 Monate und nicht jünger als 14 Tage bei Erstimpfung). Am Tage der Zuchttauglichkeitsprüfung sind folgende Unterlagen des Tibet Terriers vorzulegen:

- Tibet Terrier Original-Ahnentafel und Tibet Terrier Abstammungsbescheinigung

- Nachweis der Tollwutschutzimpfung und Gesundheitszeugnis – Gesundheitsuntersuchung

FTTGB Durchführung der  Zuchttauglichkeitsprüfung für Tibet Terrier: Die Zuchttauglichkeitsprüfung besteht aus der Überprüfung des standardgerechten Aussehens und Gangwerksbeurteilung sowie einer Wesensbeurteilung. Die Überprüfung des Wesens erfolgt während der gesamten Zuchttauglichkeitsprüfung. Das Ergebnis „zuchttauglich“ erreicht, wird dies vom Körleiter am Ende der Zuchttauglichkeitsprüfung in die Original-Ahnentafel eingetragen.

Jeder Teilnehmer erhält eine Liste aller gemeldeten Hunde mit folgenden Angaben: Name-Geburtsdatum-Zuchtbuchnummer-Eltern-Eigentümer

FTTGB Widerruf der Zuchttauglichkeit für Tibet Terrier: Das Ergebnis „zuchttauglich“ kann vom Vorstand auf Antrag des Zuchtausschusses widerrufenwerden, wenn nach der Zuchttauglichkeitsprüfung neue Erkenntnisse über den Hund oder seine Nachkommen vorliegen.

FTTGB Anerkennung ausländischer Zuchttauglichkeitsprüfung für Tibet Terrier: Die Ergebnisse der Zuchttauglichkeitsprüfung im FCI werden in der Regel uneingeschränkt anerkannt.Über die Anerkennung von Zuchtzulassungen anderer Länder entscheidet der FTTGB im Einzelfall.

Sonstiges: Diese Körordnung der FTTGB tritt am 01.04.2007 in Kraft.

Richtlinien zur Zuchttauglichkeitsprüfung: Diese Richtlinien der FTTGB sollen sowohl einen Rahmen für die Durchführung der Zuchttauglichkeitsprüfungen für Tibet Terrier vorgeben, als auch sicherstellen, dass Zuchttauglichkeitsprüfungen möglichst einheitlich und unabhängig von Einzelpersonen durchgeführt werden. Trotzdem wird jede Zuchttauglichkeitsprüfung unterschiedlich ablaufen, was schon durch unterschiedliche örtliche Gegebenheiten und Wetterbedingungen bedingt ist. Es ist Aufgabe der Körkommission, die Beurteilung der Tibet Terrier möglichst objektiv durchzuführen und dabei stets Zuchtordnung, Körordnung und gültigen Rassestandard hinsichtlich Zweck, Sinn und Inhalt zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist im Körschein festzuhalten.

Form Wert: Vom Zuchtrichter wird eine Beurteilung auf der Grundlage des gültigen FCI Rassestandards für Tibet Terrier vorgenommen. Das Ergebnis ist in Form einer Kurzbeschreibung festzuhalten.

Verhaltensbeurteilung: Die zu erstellende Kurzbeschreibung soll mindestens vier der folgende Punkte beinhalten: - Beziehung zum Hundeführer - Beziehung zu Fremden - Allgemeines Verhalten - Temperament

Folgende Tests werden durchgeführt, wobei die Art der Führung (mit oder ohne Leine) dem Tibet Terrier Besitzer freigestellt ist: Verhalten beim Messen, Zahnkontrolle, Gehen durch eine ca. 2m Breite Gasse von ca. 10 Personen.

Gehwegsituation: Begegnung mit mehreren Personen (diese ohne Hund),Begegnung mit gleichgeschlechtlichem Hund und anderen Personen, Begegnung mit Hund und Personen (stehender Hundeführer), In die Wesensbeurteilung können auch Erkenntnisse einfließen, die von der Körkommission imGesamtverlauf der  Zuchttauglichkeitsprüfung über den Einzelhund gewonnen werden.

Ergebnis der Verhaltensbeurteilung: Neugierig,Schreckhaft,Ängstlich mit Beruhigung,Aggressiv mit Beruhigung,Schreckhaft ohne Beruhigung,Aggressiv ohne Beruhigung

Sonstige Feststellungen: Stockmaß, Gewicht, Fotos beider Seiten und von vorne des stehenden Hundes.

Freie Tibet Terrier Gemeinschaft Bayerns          Eching-Weixerau, 01.04.2007

Der Vorsitzende der Freien Tibet Terrier Gemeinschaft Bayerns D. France

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Freie Tibet Terrier Gemeinschaft Bayern e.V.  | TibetTerrier@moenchshund.com
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